Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Rosenheimer Sommerfestival:
- Der Einlass an eintrittspflichtigen Tagen erfolgt nur mit gültigem Festivalpass oder Tagesticket. Die Eintrittskarte bzw. der Festivalpass ist während der Veranstaltung bei sich zu führen und auf Verlangen vorzuzeigen. Grundsätzlich verliert die Eintrittskarte beim Verlassen des Festivalgeländes ihre Zugangsberechtigung und es besteht kein Anspruch auf erneuten Einlass nach Verlassen des Festivalgeländes. Der Festivalpass ist an folgenden sechs Veranstaltungstagen gültig: 12., 13., 17., 18., 19. und 20. Juli 2024. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, dem/der Festivalbesucher/-in aus wichtigem Grunde den Einlass zu verwehren. In diesem Falle hat der/die Festivalbesucher/-in nur das Recht auf Erstattung des Nennwertes der Eintrittskarte, es sei denn, dass die Verweigerung des Einlasses aus wichtigem Grunde in der Person des/der Festivalbesuchers/-in begründet ist. Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.
- Sofern einzelne Konzerte vor Beginn abgesagt werden, besteht für den Festivalpass kein Anspruch auf Erstattung. Bei dem Tagesticket besteht nur Anspruch auf Erstattung des Nennwertes der Eintrittskarte. Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch besteht nicht. Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt, solange die Veranstalterin die Durchführung verantworten kann. Sollten durch die Witterungsumstände Gefahr für Körper und Gesundheit bestehen, wird die Veranstaltung sofort abgebrochen. In diesem Falle sowie bei Abbruch der Veranstaltung aus sonstigen Gründen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, der Veranstalterin kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Last gelegt werden. Falls mehr als 45 Minuten der geplanten Veranstaltungszeit durchgeführt werden konnten, besteht kein Anspruch auf Erstattung.
- Dem/der Festivalbesucher/-in ist bewusst, dass Musikfestivals eine Umgebung mit hohem Schallpegel darstellen. Die Festivalveranstalterin trifft die notwendige Vorsorge, um dauerhafte Hör- oder Gesundheitsschäden zu unterbinden. Gleichwohl wird den Festivalbesuchern zum Schutz vor etwaigen Hör- oder Gesundheitsschäden dringend empfohlen, einen Gehörschutz zu verwenden. Der Besuch der Veranstaltung erfolgt daher auf eigene Gefahr. Auch Eltern haften für Ihre Kinder. Eine Haftung der Veranstalterin für auftretende Hör- oder Gesundheitsschäden aufgrund mangelnder Vorsorge ist daher ausgeschlossen.
- Schadensersatzansprüche gegenüber der Veranstalterin aufgrund Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen. Diese Regelung gilt nicht für Schäden aufgrund Verletzung des Körpers, Lebens, Gesundheit (außer Nr. 2) oder aufgrund der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei hierbei der Schadensersatzanspruch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischen Schadens beschränkt wird. Weitergehende Haftungen sind ausgeschlossen.
- Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, unter Umständen eine Körperkontrolle (Bodycheck) vorzunehmen. Der/die Besucher/-in erklärt sich mit Kartenerwerb damit einverstanden. Bei Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder diese Regelungen kann ein Verweis vom Veranstaltungsgelände erfolgen. In diesem Fall ist eine Rückvergütung und Schadensersatz ausgeschlossen, soweit der Veranstalterin nicht selbst grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last gelegt werden kann.
- Auf dem gesamten Festivalgelände ist folgendes untersagt:
- Stage diving, crowd surfing, Pogen, das Klettern auf die Bühne, Traversen oder ähnliches
- Professionelle Audio- und Videoaufnahmen
- Herstellen von Film- oder Tonaufnahmen jeglicher Art sowie deren Veröffentlichung ohne Genehmigung der Veranstalterin
- jeglicher Konsum von Cannabis
- das Mitführen von
- digitalen und analogen Spiegelreflexkameras mit Wechselobjektiven.
- schweren Behältnissen
- Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Waffen aller Art, gefährliche Gegenstände
- Besteck
- Speisen und Getränken
- Drohnen
- Tieren
- Regenschirmen
- Sitzgelegenheiten aller Art
- Fotografieren für den privaten Gebrauch ist mit Smartphones grundsätzlich gestattet. Die Persönlichkeitsrechte Dritter sind dabei jederzeit zu wahren.
- Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen, soweit dies für den/die Besucher/-in zumutbar ist und rechtzeitig bekannt gemacht wird. Ebenso behält er sich das Recht vor, das Programm zu ändern. Absagen oder Änderungen werden durch die Veranstalterin so früh wie möglich bekannt gegeben. Hieraus können seitens des/der Festivalbesuchers/-in keine Ansprüche jedweder Art abgeleitet werden.
- Sowohl für die Fahrradparkplätze als auch für die Schließfächer übernimmt die Veranstalterin keine Haftung bei Verlust oder Diebstahl. Die Nutzung der Schließfächer ist ausschließlich für Besucher/-innen des Sommerfestivals vorgesehen. Die maximale Nutzungsdauer beschränkt sich auf den Veranstaltungsbesuch und beträgt 10 Stunden. Die Schließfächer werden vom 12. – 20.07.2024 täglich um 08:00 Uhr geleert. Die Inhalte können bis zum 20.07.2024 an der Abendkasse zu deren Öffnungszeiten abgeholt werden.
- Jede gewerbsmäßige Handlung seitens der Festivalbesucher ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Veranstalterin untersagt.
- Auf dem gesamten Festivalgelände wird das Hausrecht der Veranstalterin bzw. durch beauftragte Dritte ausgeübt.
- Auf dem gesamten Festivalgelände gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. An allen Veranstaltungstagen dürfen Kinder unter 16 Jahren nur in Begleitung einer personensorgeberechtigen oder erziehungsbeauftragten Person eingelassen werden. Kinder unter 6 Jahren dürfen auch in Begleitung einer personensorgeberechtigen oder erziehungsbeauftragten Person nicht eingelassen werden. Diese Bestimmung gilt für alle eintrittspflichtigen Veranstaltungen.
- Mit dem Betreten des Festivalgeländes willigt der/die Festivalbesucher/-in unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seines/ihrer Bildnisses und seiner/ihrer Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/ oder Aufzeichnungen von Bild und/ oder Ton, die von der Veranstalterin oder dessen Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie deren anschließenden Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (wie insbesondere in Form von Ton- und Bildträgern sowie der digitalen Verbreitung, z.B. über das Internet, ein.
- Das Festivalgelände wird videoüberwacht. Der/die Besucher/-in erklärt sich mit Zutritt zum Gelände damit einverstanden.
- Die Veranstalterin haftet nicht für Verlust oder Diebstahl.
- Bei Druckfehlern übernimmt die Veranstalterin keine Haftung. Es gelten die Preise und Aussagen der Homepage.
- Festivalpass und Tageskarten sind vom Umtausch ausgeschlossen. Ebenso gibt es bei Verlust des Festivalpasses/Tagestickets keinen Ersatz.
- Für alle Streitigkeiten auf vertraglicher oder gesetzlicher Grundlage wird – soweit gesetzlich zulässig – als Gerichtsort Rosenheim vereinbart; es gilt deutsches Recht.
- Sollte eine Klausel unwirksam sein, werden die übrigen Klauseln davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung.
Stand 06/2024